Verletzung/Erkrankung Leistungsbetrag
1.Kopf
Schädeldachfraktur 500 EUR
Gesichtsschädelfraktur 500 EUR
Schädelhirntrauma ab 2. Grades (SHT II °) 2.000 EUR
2. Obere Gliedmaßen (ohne Hände)
Oberarmfraktur 1.000 EUR
Unterarmfraktur 500 EUR
Vollständige Zerreißung von stabilisierenden Bandstrukturen (Bandrupturen) und vollständige Zerreißungen von Sehnen 500 EUR
3. Hände
Handgelenksfraktur 1.000 EUR
Sonstige Frakturen der Hand oder einzelner Finger/Fingerknochen 250 EUR
4. Becken und Wirbelsäule (Hals-, Brust- und Lendenwirbelsäule mit Kreuz- und Steißbein)
Fraktur eines Wirbelkörpers 500 EUR
Fraktur von mindestens zwei Wirbelkörpern 1.500 EUR
Rückenmarksverletzung 3.000 EUR
Beckenringfraktur 1.500 EUR
5. Untere Gliedmaßen (ohne Füße)
Oberschenkelfrakturen 1.500 EUR
Unterschenkelfraktur 1.250 EUR
Kniescheibenfraktur 500 EUR
Vollständige Zerreißung von stabilisierenden Bandstrukturen (Bandrupturen) und vollständige Zerreißungen von Sehnen 1.000 EUR
6. Füße
Sprunggelenksfrakturen 1.250 EUR
Mittelfußfraktur, Fußwurzelfraktur 500 EUR
Fraktur eines einzelnen Zehen 250 EUR
Vollständige Zerreißung von stabilisierenden Bandstrukturen (Bandrupturen) und vollständige Zerreißung von Sehnen 250 EUR
7. Sonstige Frakturen
Sonstige, nicht in Ziffer 1.-6. aufgeführte Frakturen 250 EUR
8. Sonstige Erkrankungen
Schlaganfall 3.000 EUR
Herzinfarkt 3.000 EUR
Herzmuskelentzündung 1.500 EUR
Schleimbeutelentzündung 250 EUR
Frakturen
Frakturen im Sinne dieser Versicherungsbedingungen sind vollständige Knochenbrüche
(Kontinuitätsunterbrechung eines Knochens unter Bildung von Fragmenten). Unvollständige
Frakturen sind Grünholzfrakturen, Epiphysensprengungen, Fissuren, Infraktionen,
Knochenabscherungen und -absprengungen.
Nicht versichert sind Zahnfrakturen.
Für Re-Frakturen erhalten Sie nur dann die entsprechende Leistung im Rahmen dieses Kataloges,
wenn seit Eintritt der ursprünglichen Fraktur mindestens ein Jahr vergangen ist.

Band- und Sehnenrupturen
Band- und Sehnenrupturen im Sinne dieser Versicherungsbedingungen sind vollständige
Zerreißungen von stabilisierenden Bandstrukturen und vollständige Zerreißungen von Sehnen
sowie vollständige knöcherne Bandausrisse.
Nicht unter den Versicherungsschutz fallen Teilrupturen, Meniskusrisse, Muskel- und
Muskelfaserrisse.
Für Re-Rupturen erhalten Sie nur dann die entsprechende Leistung im Rahmen dieses Kataloges,
wenn seit Eintritt der ursprünglichen Ruptur mindestens ein Jahr vergangen ist.